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Strompreisbremse für Wärmepumpen

Mit der anstehenden Reform der Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist ab 2024 nur noch in seltenen Fällen der Einbau von Gas- oder Ölheizungen möglich – und wenn, dann nur vorübergehend oder in Kombination mit einer Wärmepumpe. Beim entsprechenden Herstellerverband, dem Bundesverband Wärmepumpe (BWP), sorgt das für Genugtuung.

Da Wärmepumpen einen großen Teil der Wärmeenergie aus der Umwelt beziehen, dürften sie grundsätzlich die GEG-Anforderung erfüllen, wonach 65 Prozent der eingespeisten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Schon jetzt gibt es bis zu 40 Prozent Förderung vom Staat für Kauf und Installation, weitere Förderprogramme und Hilfsleistungen für finanzschwache Haushalte sind geplant.

Der massenweise Absatz der strombetriebenen Heizungen ist also auf Jahrzehnte gesichert. Nun jedoch gerät das nächste Problem in den Vordergrund, das der Verband der Wärmepumpen-Hersteller gerne beseitigt haben würde.

So sei es nicht verwunderlich, „dass sich viele Menschen über das Inkrafttreten der GEG-Novelle zum kommenden Jahr Sorgen machen“, räumt der BWP ein. Doch das liege weniger an den bis zu dreimal höheren Kosten für Wärmepumpen im Vergleich zur Gasheizung. Sondern am hohen Strompreis, der vor allem in Direktvergleich mit dem einerseits gedeckelten und andererseits jetzt wieder gesunkenen Gaspreis wenig konkurrenzfähig erscheint.

Eine Kilowattstunde Strom kostet derzeit für Endkunden laut BWP mit 48 Cent mehr also doppelt so viel wie Erdgas mit 18 Cent. Der strukturelle Vorteil der Wärmepumpe, die aus einer Einheit Strom im Normalfall eines durchschnittlich sanierten Hauses zwei bis drei Einheiten Wärme herstellen kann, ist im Vergleich zur Gasheizung somit dahin.

„Der Kompromiss beim Gebäudeenergiegesetz darf nicht über die grundsätzlichen Missverhältnisse im Energiesystem hinwegtäuschen“, so BWP-Chef Sabel. „Während auf der einen Seite fossile Energieträger weiter subventioniert werden, zuletzt durch die Absenkung der Mehrwertsteuer für Erdgas, sorgt das Erdgas andererseits im Rahmen der Merit-Order für Preisspitzen beim Strompreis – und dies, obwohl der Anteil erneuerbarer Energienbeim Strom stetig wächst“, so der Verbandschef weiter.

Quelle: Welt.de vom 06. April 2023

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