Zur Navigation wechseln Zum Inhalt wechseln Zum Footer wechseln

BGH stoppt Wohnrecht bei eigener Insolvenz

Das eigenen Haus als Einlage in eine Firma investieren und lediglich Wohnrecht beanspruchen? Kann man so Vermögenswerte vor der Insolvenz retten? Die Antwort lautet nein, denn auch das Wohnrecht ist pfändbar.

Karlsruhe – Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht am eigenen Grundstück ist pfändbar. Damit fällt es bei einer Insolvenz des Eigentümers in die Insolvenzmasse und kann vom Insolvenzverwalter gelöscht werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mitteilte. (Az. V ZB 64/21)

In dem Fall hatte ein Mann das Eigentum an seinem Grundstück als Einlage an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen. Vorher bestellte er sich selbst ein Wohnungsrecht. Einige Monate später wurde über sein Vermögen die Insolvenz eröffnet. Der Insolvenzverwalter machte die Übertragung des Grundstücks rückgängig, so dass der Mann wieder zum Eigentümer wurde. Anschließend beantragte er die Löschung des Wohnungsrechts. Die Frage war, ob das geht.

Zu den Beweggründen des Mannes im konkreten Fall teilte der BGH nichts mit. Die Einrichtung eines Wohnungsrechts gilt aber als ein möglicher Trick, um bei einer finanziellen Schieflage Vermögenswerte in Sicherheit zu bringen. Der Insolvenzverwalter würde die Immobilie gerne zu Geld machen – solange dort der bisherige Eigentümer wohnt, wird sich für das Grundstück aber kaum ein Käufer finden.

Bisher waren viele der Ansicht, dass so ein Vorgehen auch rechtlich möglich ist. Denn nach den gesetzlichen Vorschriften ist eine sogenannte beschränkte persönliche Dienstbarkeit wie das Wohnungsrecht nicht übertragbar und damit auch nicht pfändbar.

Aber der BGH stellt jetzt klar: Der Gesetzgeber hatte hier keine Konstruktion vor Augen, in der Eigentümer und Berechtigter ein und dieselbe Person sind. Die Regelung solle den Eigentümer davor schützen, dass ein von ihm eingeräumtes Wohnungsrecht einfach über seinen Kopf hinweg weitergereicht wird. In einem Fall wie hier, in dem sich jemand ein Wohnungsrecht im eigenen Haus sichere, sei dieses Recht aber „stets pfändbar“. Der Insolvenzverwalter kann es also löschen lassen, um das Grundstück unbelastet verkaufen zu können. dpa

Quelle: Merkur.de vom 06. April 2023

Weitere News die Sie interessieren könnten:

Aktuelle Finanzierungsangebote

Stand: 21. April 2023 bestes Angebot: 3,61% Kaufpreis: 300.000 EUR Eigenkapital: 100.000 EUR Anbieter: Banken 4 you
Mehr erfahren

Die Biomethan-Hoffnung für Gasheizungen

Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses haben das ursprünglich geplante Verbot von Gas- und Ölheizungen entschärft. Nun sollen auch Biomethan und Wasserstoff ihren Teil zur sogenannten „Wärmewende“ beitragen. Derweil hat der Fachverband Biogas (FvB) gegenüber der “Welt” erklärt, eine Machbarkeitsanalyse habe ein bisher ungeahntes Potenzial für Biomethan in Deutschland offenbart: Rund die…
Mehr erfahren

Strompreisbremse für Wärmepumpen

Mit der anstehenden Reform der Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist ab 2024 nur noch in seltenen Fällen der Einbau von Gas- oder Ölheizungen möglich – und wenn, dann nur vorübergehend oder in Kombination mit einer Wärmepumpe. Beim entsprechenden Herstellerverband, dem Bundesverband Wärmepumpe (BWP), sorgt das für Genugtuung. Da Wärmepumpen einen großen Teil…
Mehr erfahren

Was kostet eine neue Heizung

Die Kosten für neue Heizungen können durch Förderprogramme gesenkt werden. Auch die vorherige Beratung durch einen Energieberater wird gefördert. Der Energieberater kennt das genaue Vorgehen und weiß, wie viel Geld bei der Anschaffung durch Fördemittel eingespart werden kann. Beim Tausch einer Öl- oder Gasheizung gegen eine der oben genannten Heizsysteme…
Mehr erfahren

Wegenutzung ist kein Gewohnheitsrecht

Wer ein gutes Verhältnis zu seinem Nachbarn pflegt, macht sich oft keine Gedanken über lange Zeit gewohnheitsmäßig genutzter Wege über das Grundstück des Nachbarn. Kommt es allerdings zum Streit oder wechselt der Eigentümer, kann dies schnell für Probleme sorgen. Laut Bundesgerichtshof kann ein Wegerecht nur über das Grundbuch verbindlich, auch…
Mehr erfahren

Grenzüberschreitende Wärmedämmung erlaubt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass landesrechtliche Regelungen, die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlauben, mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die streitenden Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke, die mit Mehrfamilienhäusern bebaut sind. Die Giebelwand eines der Häuser steht direkt an der gemeinsamen Grundstücksgrenze. Dessen neue Wärmedämmung ragt über die Grundstücksgrenze…
Mehr erfahren

Geld sparen mit Photovoltaik

Photovoltaik wird wieder interessanter für private Haushalte. Dafür sorgen einige Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Die meisten Regelungen darin gelten aber erst ab Januar 2023. Der Artikel behandelt folgende Themen: ✓ EEG-Ziel: Ausbau der erneuerbaren Energien ✓ Erleichterter Netzanschluss von Photovoltaikanlagen…
Mehr erfahren

Steuerreform: 36 Millionen Grundstücke werden neu bewertet

Abgabefrist verlängert bis 31. Januar 2023 Alle Grundstückseigentümer müssen zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Art Steuererklärung für ihren Grund und Boden abgeben und darin Daten zu ihrem Haus, ihrer Wohnung oder ihrem Bürogebäude liefern. Diese Erhebung, die schätzungsweise 36 Millionen bebaute und unbebaute Grundstücke betrifft, ist notwendig,…
Mehr erfahren

Gestiegene Strom- und Gaspreise

Die Preise für Strom, Gas und Heizöl sind in den vergangenen Monaten in die Höhe geschnellt. Mit einem Preisanstieg von 39,5 Prozent machen sie den Großteil der aktuellen Inflationsrate aus. Am Mittwoch warnte nun der Chef von Vonovia, dem größten Wohnungsbaukonzerns Deutschlands, vor den Folgen insbesondere für Mieter. Wer aktuell…
Mehr erfahren

Sanierung von Altbestand

Über einen Zeitraum von 25 Jahren ist es demnach in allen betrachteten Fällen von Gebäuden der Baujahre 1919 bis 1978 finanziell günstiger, die Altbauten zu einem sogenannten Effizienzhaus zu machen, als die höheren Rechnungen für Gas, Öl, Strom oder Holzpellets zu zahlen. Die Daten basieren auf einer Untersuchung aus dem…
Mehr erfahren

30 Jahre alte Heizungen müssen jetzt raus

Die Hälfte aller Heizkessel in Deutschland ist älter als 20 Jahre. Erreichen Öl- und Gasheizungen dieses Betriebsalter, belasten sie sowohl den Geldbeutel als auch da Klima und drohen unerwartet auszufallen. Nach 30 Jahren müssen Heizkessel in der Regel ausgetauscht werden. Gesetzlich festgelegt ist die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Hauseigentümer-innen sollten…
Mehr erfahren